Welchen Lohn empfangen die Amtsträger für ihre Tätigkeit und Aufopferung?
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Nur solche Amtsträger, deren Zeit und Kraft von ihrer Amtstätigkeit voll in Anspruch genommen wird und die demzufolge ihren natürlichen Erwerb aufgeben müssen, empfangen die Existenzmittel nach Festsetzung durch die Apostel aus den Beiträgen der Mitglieder.
(Fragen und Antworten, Ausgabe 1971, Frage 238, Fettschrift vom Autor)
Welche Stellung nimmt der Stammapostel innerhalb der Neuapostolischen Kirche ein?
Der Stammapostel ist als das sichtbare Haupt der Kirche
Jesu Christi in allen ihren Angelegenheiten oberste Instanz.
Er wird von den Mitgleidern der Neuapostolischen Kirche als Repräsentant
des Herrn auf Erden angesehen und weiß sich selbst als
Gehilfe des Glaubens seiner Brüder und Geschwister.
Es ist der Wille Jesu, daß seine Kirche ein sichtbares
Haupt habe, zu dem die Apostel und alle Gläubigen aufschauen.
Dadurch wird das Werk des Herrn zielbewußt und einheitlich
geführt.
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(Fragen und Antworten, Ausgabe 1992, Frage 177, Fettschrift vom
Autor)
Welche besonderen Aufgaben fallen dem Stammapostel zu?
Der Stammapostel hat vor allem die Aufgabe, die von Jesu befohlene, gewünschte und erbetene Einheit innerhalb der Apostelschar zu schaffen
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die Aussonderung der zu Mitaposteln bestimmten Amtsträger vorzunehmen, die Lehre Christi zu verkündigen und neue Offenbarungen des Heiligen Geistes zu fördern, die Reinheit des Glaubens zu überwachen sowie für die Ausbreitung des Eveangeliums in einheitlicher Weise Sorge zu tragen.
(Fragen und Antworten, Ausgabe 1971, Frage 227, Fettschrift vom Autor)
Gelöbnis der Apostel
Vor Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, gelobe ich, dem Stammapostel im Gehorsam des Glaubens zu folgen und den von ihm erhaltenen Auftrag sorgfältig und gewissenhaft auszuführen, entsprechend dem Wort des Herrn. Ich verpflichte mich, gemäß den neuapostolischen Glaubensgrundsätzen, die den Statuten des Apostelbundes vorangestellt sind, sowie dem Inhalt des neuapostolischen Glaubensbekenntnisses zu lehren und zu leben und die Bestimmungen der Statuten des Apostelbundes zu achten und zu befolgen.
(Neuapostolische Kirche Internationaler Apostelbund Sitz Zürich - Statuten 1977 amtlich eingetragen in der Schweiz, Fettschrift vom Autor)
Die Amtsträger sind bei ihrer Arbeit in der Gemeinde zuerst dem Gemeindevorsteher verantwortlich. Sie befolgen seine Anweisungen, haben für seine Ratschläge und Belehrungen ein offenes Ohr und geben ihm über ihre Tätigkeit eingehenden Bericht, wobei alles Erfreuliche und Unerfreuliche in der Gemeinde zur Sprache kommen muß. Da muß unbedingte Offenheit herrschen. Bei den Zusammenkünften der Priester müssen alle Verhältnisse der Gemeinde dem Vorsteher offen unterbreitet werden
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(Richtlinien für Amtsträger der Neuapostolischen Kirche 1963,Seite 110,90 Fettschrift vom Autor)
In dem Bezirk soll nach Möglichkeit jede Familie in vier bis sechs Wochen einmal besucht werden. Die Priester berichten alsdann dem Vorsteher über ihre Tätigkeit, also über alles, was sie gewirkt und gefunden haben, sei es nun günstig oder ungünstig
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(Richtlinien für Amtsträger der Neuapostolischen Kirche 1963,Seite 63 Fettschrift vom Autor)
Es muß aber von vornherein im Auge behalten werden, daß die Familienbesuche keine Freundschaftsbesuche sind, sondern daß sie ausschließlich dazu dienen, näher an die Seelen heranzukommen, ihr Vertrauen zu gewinnen und zu erhalten und dann seelsorgerisch auf sie einzuwirken.
(Richtlinien für Amtsträger der Neuapostolischen Kirche 1963,Seite 63 Fettschrift vom Autor)
Es muß für jeden Amtsbruder selbstverständlich sein, daß er die Gemeinde ohne Wissen des Vorstehers nicht verlassen kann. Tritt er eine Reise an oder geht er in Erholung, so hat er dies vorher dem Gemeindevorsteher zu melden
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(Richtlinien für Amtsträger der Neuapostolischen Kirche 1963,Seite 111 Fettschrift vom Autor)
Wenn Fremde unsere Gottesdienste besuchen, sollen sie von den an der Tür stehenden Brüdern, die dort ihren Dienst tun, freundlich begrüßt und empfangen werden. Es wird den Fremden ein geeigneter Platz angewiesen und ein Gesangbuch gereicht. Nach Schluß des Gottesdienstes erkundigt man sich freundlich, was sie zu uns geführt hat, und fragt allerdings in taktvoller Weise, nach ihrem Namen, ihrer Wohnung und ob es erwünscht sei, sie einmal zu besuchen. Oft ist es zwar geraten, dies erst nach einem zweiten oder dritten Gottesdiestbesuch zu tun. Nie aber soll man es unterlassen, sie immer wieder freundlich zu begrüßen und beim Weggehen aufs neue einzuladen. Solche Seelen sind durch öftere Besuche sorgfältig zu pflegen, sobald dies möglich ist. Der Vorsteher, der stets über solche Seelen in Kenntnis gesetzt werden muß, wird hierzu bestimmte Amtsbrüder beauftragen und auf diese Weise die Besuche regeln.
(Richtlinien für Amtsträger der Neuapostolischen Kirche 1963,Seite 83)
Für die Brüder gilt noch der Grundsatz: Die Frauen der Brüder haben mit den Gemeinde-Angelegenheiten nicht das geringste zu tun! Ihre Frauen haben nicht die Kraft empfangen, die mit dem Amt verbundenen Lasten tragen zu können. Wenn die Männer Familienbesuche machen, können die Frauen zu Hause ihre Knie beugen und beten, daß die Seelenarbeit des Mannes mit Segen gekrönt sei.
(Richtlinien für Amtsträger der Neuapostolischen Kirche 1963,Seite 69 Fettschrift vom Autor)
Es ist mir auch ein Bedürfnis, euch, ihr lieben Gehilfinnen der Amtsträger, ganz besonders zu danken. Ihr habt in der Vergangenheit oft den Abend alleine verbracht. Auch sonntags waren eure Männer die meiste Zeit unterwegs, an der Arbeit. Was wird euch werden, ihr lieben Schwestern? Wenn ihr weiterhin treu an der Seite eures Gatten und Amtsträgers eure Aufgaben erfüllt, dann wird euch der Lohn der Treue werden, das ewige Geborgensein.
Es ist doch ein gewaltiger Unterschied, ob man eine Eva-Gesinnung oder eine Maria-Gesinnung hat. Die Eva wollte damals alles genau wissen. Sie wollte von dem Baum der Erkenntnis des Guten und Bösen haben. Sie war lüstern. Es wäre besser gewesen, sie hätte diese Begierde überwunden. Wir wollen sie nicht anklagen, aber dieser Geist ist nicht gestorben; dieser Geist, etwas zu wissen, was schließlich nicht notwendig ist zu erfahren, ist auch heute noch offenbar.
(Ämtergottesdienst mit Frauen am 9.6.1985, Fettschrift vom Autor)
Deshalb haben wir übereinstimmend entschieden, dass ab Pfingsten 2019 keine Evangelisten, Hirten, Bezirksevangelisten, Bezirksältesten und Bischöfe mehr ordiniert werden.
Diese Ämter sind nicht abgeschafft, sie werden einfach nicht mehr besetzt.
(Stammapostel Jean-Luc Schneider, Dessau, 25. März 2019, Fettschrift vom Autor)
Die nächsten Schritte:
In den nächsten Bezirksapostelversammlungen werden wir uns mit der Frage der Ordination von Frauen in ein geistliches Amt beschäftigen. Dieses Thema ist uns besonders wichtig, sowohl für unsere Lehre (dieses Thema ist niemals wirklich innerhalb unserer Kirche diskutiert worden), als auch für das kirchliche Leben. Wie für das Amtsverständnis werden wir uns die erforderliche Zeit nehmen, um das Thema in der Tiefe auszuloten. Wir werden uns vor allem damit beschäftigen, folgende Fragen zu beantworten:
Was sagt die Bibel dazu? Wie bewerten wir die unterschiedlichen biblischen Aussagen, von denen einige widersprüchlich sind?
Wie ist unsere theologische Position zu dem Thema?
Welches sind die soziologischen und kulturellen Aspekte, die in die Überlegungen miteinbezogen werden müssen?
Was möchten die Glaubensgeschwister
und vor allem:
Was erwartet Gott von uns?
(Stammapostel Jean-Luc Schneider, Dessau, 25. März 2019, Fettschrift vom Autor)